Anmeldung zur Jagdausbildung

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Die Seminargebühr beinhaltet die Sachkosten im Wert von 850,00 € und die gesetzliche MwSt. Die Anzahlung in Höhe von € (50% der Kursgebühr) wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss auf das unten genannte Bankkonto überwiesen.

Die staatliche Jägerprüfungsgebühr in Höhe von 210,00 € bzw. 280 € muss zu Kursbeginn beglichen werden.

*zu den Sachkosten zählen folgende Leistungen: Lehrgangsmaterial, Nutzung der hauseigenen Lehrmittel, des Lehrreviers, sämtliche Schiesskosten die während des Unterrichtes anfallen sowie die notwendige Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Mit dem Versand der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

  1. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule teilnehmen zu wollen. Die Jagdschule ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung.
  2. Der Komplettpreis ist in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: die 1. Rate in Höhe von 50% des Komplettpreises ist mit Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung der Jagdschule zur Zahlung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Komplettpreises ist bis spätestens einen Monat vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto der Jagdschule zu überweisen. Im Komplettpreis sind Unterbringungs- und Verpflegungskosten nicht enthalten.
  3. Wirddie Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Der Teilnehmer kann an einem später stattfindenden Kurs (gleicher Art) innerhalb der nächsten 12 Monate kostenlos teilnehmen. Bei Abbruch des Kurses durch die Behörde oder behördliche Anordnung, wird
    dem Teilnehmer ermöglicht, in einen Kurs gleicher Art, zum Abbruchzeitpunkt wieder kostenlos einzusteigen. Wird der Kurs vom Teilnehmer auf eigenem Wunsch abgebrochen, erfolgt keine Rückzahlung des Kurspreises oder der Gebühren, z.B. Prüfungsgebühren.
  4. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläsern und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
  5. Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule 50% des Komplettpreises. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Komplettpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück.
  6. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdschule, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
  7. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung kann der Teilnehmer kostenlos im Rahmen der Waffenhandhabung in einem weiteren Jagdausbildungskurs teilnehmen. Wiederholungsausbildung wird einmal gewährt, wobei die Prüfungsgebühren vom Teilnehmer zu tragen sind. Das Angebot der kostenlosen Wiederholungsausbildung gilt auch für einen Teilnehmer, der auf Grund seiner schlechten Leistungen und auf Anraten der Jagdschule nicht an der Jägerprüfung teilgenommen hat. Sollte ein Teilnehmer die Schießprüfung nicht bestanden haben, kann er erneut an der Prüfung teilnehmen.Der Sonderpreis für die Kursgebühren beträgt in diesem Fall € 250,00 zzgl. Sachkosten.
  8. Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen.
  9. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden.
  10. Für den direkten Versand der Unterrichtsunterlagen erklärt sich der Teilnehmer mit einer Übermittlung seines Name und seiner Anschrift an den Lehrmittelhersteller einverstanden.
  11. Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart.

Bankverbindung: 

Institut: VR Bank eG – IBAN: DE24 3056 0548 3222 7070 12 – BIC: GENODED1NLD